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+49 681 926060Die Kanzlei RECHTSANWÄLTE RULAND
als Sozietät der Rechtsanwälte
Dr. jur. Herbert Ruland und Brigitte Ruland besteht seit 1980.
Rechtsanwalt Dr. jur. Herbert Ruland
Vor der Selbständigkeit Leiter der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes. Baugewerbe und Bauindustrie haben der Kanzlei von Anfang an und bis heute das Gepräge gegeben. In den den letzten drei Jahren allein über 150 baurechtliche Mandate vor Landgerichten und Oberlandesgerichten; in entsprechendem Umfang baurechtliches Mandat vor den Amtsgerichten und ein umfangreiches, betriebsbegleitendes Beratungsmandat der baugewerblichen und bauindustriellen Klientel.
Vertretung der baubetriebliche Klientel auch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Während der Verbandstätigkeit jährlich u. a. bis zu 220 Sachen vor den Saarländischen Arbeitsgerichten und also auch hier “massenhaft” Erfahrung.
Frau Rechtsanwältin Ruland befaßt sich in erster Linie mit den rechtlichen Problemen in Ehe und Familie . Sie betreut darüber hinaus unsere Mandantschaft in den Bereichen Verkehrsrecht sowie Miet- und Pachtrecht.
Vor allem aber ist Frau Rechtsanwältin Ruland schwerpunktmäßig in der Zwangsvollstreckung tätig und sichert erst dadurch auch den wirtschaftlichen Erfolg des der Sozietät übertragenen Mandats.
Seit September 2007 ist Rechtsanwalt Philipp Ruland in der Kanzlei Dr. Ruland tätig. Interessenschwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Auf Grund des Studiums der Psychologie kann Rechtsanwalt Philipp Ruland auf besonderes Hintergrundwissen bezüglich der psycho-sozialen Komponenten der Straffälligkeit zurückgreifen.
Die Rechtsanwälte Ruland gehören keiner Partei und keinen Vereinen an. Die Verpflichtung der Anwälte gilt ausschließlich dem Mandat und den berechtigten Interessen des Mandanten.